Sollten Sie oder ihr Angehöriger bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, greift hier die Pflegeberatung nach §37.3. Sie sind bei mir in guten und kompetenten Händen.
Der Termin der Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit ist ein (von der Pflegekasse angeordneter) verpflichtender Termin, der abhängig vom Pflegegrad in festen Intervallen wiederholt werden muss. Die Pflegeberatung soll dazu dienen, die Qualität in der häuslichen Pflege sicherzustellen.
Sollten Sie oder ihr Angehöriger einen Pflegegrad 1 haben, dann können Sie freiwillig die Pflegeberatung in Anspruch nehmen und das alle 6 Monate einmal. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Sollten Sie oder ihr Angehöriger einen Pflegegrad 2-3 haben, dann müssen sie die Pflegeberatung alle 6 Monate verpflichtend nachgehen.
Ab dem Pflegegrad 4-5 ist für Sie oder ihren Angehörigen die Pflegeberatung alle 3 Monate verpflichtend wahrzunehmen. Vereinbaren Sie noch heute Ihre notwendigen Termine, mit mir damit Ihnen die Ansprüche aus der Pflegekasse nicht gekürzt werden können. Hier entstehen keine Eigenkosten für Sie.